Glossar

Adressverifizierung

Bei der Adressverifizierung werden bestehende Adressdaten mittels umfangreicher Konsumenten- oder Unternehmensdatenbanken abgeglichen. Falsche Adressen werden korrigiert und ggf. ergänzt.

Auffälligkeitsindex (AI)

Der Auffälligkeitsindex verarbeitet Ereignisse, die nicht oder nur teilweise in die Bonität einfließen. Der Index wird für kleine und mittlere Unternehmen berechnet, wenn entsprechende Informationen vorliegen.

Berücksichtigt werden u.a. Veränderungen in der Geschäftsführung, Gesellschafterverhältnisse, Beteiligungen, ungewöhnliche Geschäftsentwicklungen, die Häufung von Anfragen und Auffälligkeiten, die in der Recherche ermittelt wurden.

Der Wert 1 zeigt an, dass keine Auffälligkeiten vorliegen. Werte bis 5 werden maschinell ermittelt. Der Wert 6 zeigt einen Hinweis aus der Recherche an. Wir empfehlen bei einem Auffälligkeitsindex ab 2 eine manuelle Prüfung.

Maschinell ermittelte Ereignisse werden automatisch angezeigt. Hinweise aus der Recherche finden sich im Text der Auskunft.

Darstellung des Auffälligkeitsindex

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Ausfallwahrscheinlichkeit

Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die prozentuale Wahrscheinlichkeit, mit der ein Unternehmen innerhalb der nächsten 12 Monate in die schlechteste Bonitätsklasse abfällt bzw. mit seinen Zahlungen ausfallen wird.

Auskunftei

Eine Auskunftei ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches Informationen über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen erfasst, um unternehmerische Risiken (z.B. bei Geschäftsabschlüssen) möglichst gering zu halten. Die Informationen werden in einer Datenbank gespeichert und gegen Entgelt an anfragende und berechtigte Dritte schriftlich oder im automatisierten Verfahren weitergegeben.

Die Nutzung von Auskunfteien ist mittlerweile ein effektives Hilfsmittel für die Risikoeinschätzung unbekannter Neukunden. CRIFBÜRGEL ist eine der führenden Auskunfteien in Deutschland und hat aufgrund strategischer Kooperationen oder konzerninterner Gesellschaften teils exklusiven Zugang zu Datenquellen mit Bonitätsdaten. CRIFBÜRGEL verfügt über Inkassodaten von führenden deutschen Inkassounternehmen, zum Beispiel aus der EOS Gruppe sowie aus der CRIFBÜRGEL Gruppe.

Berechtigtes Interesse

Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Übermittlung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn der Empfänger der Daten ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Vor jedem Auskunftsbezug ist das berechtigte Interesse vom Datenempfänger anzugeben und wird von CRIFBÜRGEL regelmäßig überprüft. CRIFBÜRGEL kennt folgende vier Anfragegründe, die den anfragenden Kunden den Auskunftsbezug erlauben: Kreditanfrage, Bonitätsprüfung, Geschäftsanbahnung, Forderung. Nachfolgend die Anwendungsbereiche dieser vier Gründe:

„Kreditanfrage“:
• Im Neu- und/oder Bestandskundengeschäft bei Kreditentscheidung (beantragter Kredit), Bestimmung von Kreditlimits.
• Erbringung einer Vorleistung.

„Bonitätsprüfung“:
• Bei bestehender Geschäftsverbindung: Konkreter Vertragsabschluss im Bestandskundengeschäft.
• Hinweise auf Veränderung der wirtschaftlichen Situation beim Vertragspartner oder Erweiterung der Geschäftsbeziehung.
• Überprüfung der Schuldnerbonität.
 
„Geschäftsanbahnung“:

• Beabsichtigte oder konkret bevorstehende Geschäftsbeziehung, insbesondere bei Lieferung auf Rechnung oder Ratenzahlungskauf (Neukundengeschäft).
• Ist der Vertragspartner finanziell in der Lage, die Verpflichtungen aus dem bevorstehenden Geschäft zu bedienen.
 
„Forderung“:
• Forderungseinzug: Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, ob eine Forderung realisiert werden kann.
• Zur Vorbereitung von Inkasso-/Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber dem Schuldner.

Bilanzgrade

Das Bilanzgrade wird branchenabhängig gebildet und basiert auf den Kennziffern Eigenkapitalquote, Liquiditätskennzahl und Gesamtkapitalrendite der veröffentlichten Bilanzen.

Bonitätsindex

Der Bonitätsindex[NG] ist ein leistungsfähiger Frühwarnindikator zur Beurteilung des Ausfallrisikos von deutschen Unternehmen. Der Bonitätsindex[NG] prognostiziert die Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen innerhalb der nächsten zwölf Monate. Die vorliegenden Daten werden nach wirtschaftlicher Relevanz gewichtet und zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Auf dieser Basis erhält jedes deutsche Unternehmen einen Wert zwischen 1,0 (sehr niedrige Ausfallwahrscheinlichkeit) und 6,0 (Ausfall).

Der Bonitätsindex[NG] ist das wichtigste Instrument der Firmenauskunftsprodukte zur Beurteilung der Bonität von Geschäftspartnern.

Aufgrund einer ständig wachsenden Informationsbasis, wie die Online-Verfügbarkeit von Bilanzen, Jahresabschlüssen, Geschäftsberichten und Zahlungserfahrungen sowie sich verändernder volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen (veränderte Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelner Branchen und Rechtsformen, veränderte Finanzausstattung und Liquidität sowie Risiken insbesondere im Exportgeschäft) hat CRIFBÜRGEL die Berechnungsmethodik und die Datenbasis zur Berechnung des Bonitätsindex deutlich weiterentwickelt. Der Bonitätsindex[NG] steht für die [Nächste Generation] unserer etablierten Bonitätsbewertung. Der Bonitätsindex[NG] ist die logische Fortentwicklung der CRIFBÜRGEL Firmenauskünfte, nachdem 2011 bereits das Bilanzgrade zur effektiven Bewertung von Bilanzdaten eingeführt wurde.

Der Bonitätsindex[NG] enthält wesentliche Neuerungen:

Der Bonitätsindex[NG] integriert, sofern vorhanden, mehrere Bilanzen und berücksichtigt damit noch besser bisherige Unternehmensentwicklungen. Zusätzlich fließen Zahlungserfahrungen aus dem Deutschen Debitoren Monitor ein. Hierdurch wird eine deutliche Verbesserung der Trennschärfe und Prognosekraft unseres Bonitätsindex[NG] erreicht.

Deutliche Verbesserung der Trennschärfe und Prognosekraft:

Der Bonitätsindex[NG] ist deutlich trennschärfer als der bisherige Bonitätsindex. Bestehende Cut-offs zur Risikosteuerung müssen nicht angepasst werden. Die bessere Vermeidung zukünftiger Zahlungsausfälle ergibt sich automatisch aus der deutlich höheren Prognosekraft. Der Bonitätsindex[NG] prognostiziert die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Unternehmen in Deutschland innerhalb der nächsten 12 Monate mit seinen Zahlungen ausfällt. Die Werte des Index variieren wie bisher zwischen 1,0 (sehr geringes Ausfallrisiko) bis 6,0 (Ausfall). Je Risikoklasse steigt die Ausfallwahrscheinlichkeit signifikant an.

Berechnungsfaktoren zum Bonitätsindex[NG]

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Darstellung des neuen Bonitätsindex[NG] und des Bilanzgrades in der Vollauskunft.

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ConCheck Score

Der ConCheck Score ist das Instrument zur Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos von Privatpersonen. Beim CRIFBÜRGEL ConCheck Score erhält jede natürliche Person einen Wert zwischen 1,0 (sehr gute Bonität) und 6,0 (sehr schlechte Bonität). Der ConCheck Score setzt sich wie folgt zusammen: Im Bereich zwischen 3,0 und 6,0 liegen CRIFBÜRGEL ausnahmslos konkrete Negativmerkmale wie Inkassoverfahren, Inkassoüberwachungsverfahren bzw. titulierte Forderungen und/oder öffentliche Negativmerkmale vor. In diesen Fällen gibt CRIFBÜRGEL Kennziffern aus. Zwischen 1,0 und 2,9 handelt es sich um Wahrscheinlichkeitswerte, die auf wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Berechnungsmethoden basieren.

CRIFBÜRGEL Nummer

Die CRIFBÜRGEL Nummer ist eine maschinell vergebene Nummer, die mit genau einem Unternehmen oder einer natürlichen Person auf der CRIFBÜRGEL Datenbank verbunden ist. Sie dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen und Personen.

CRIFBÜRGEL Score

Der CRIFBÜRGEL Score liefert eine Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos von Privatpersonen und Unternehmen. Grundlage ist ein Beurteilungssystem, bei dem jedes vorliegende Bonitätsmerkmal (Zahlungserfahrungen bzw. Negativmerkmale), das einer Privatperson, einem Unternehmen bzw. einem Gewerbebetrieb, einer Einzelfirma, einem Freiberufler etc. in der CRIFBÜRGEL Datenbank zugeordnet wurde bzw. jedes statistische Merkmal einer Privatperson, mit einer Punktzahl bewertet wird (1,0 bis 6,0).

Data and Marketing Solutions

Im Bereich Data and Marketing Solutions beantworten wir Ihnen Fragen zu den Themen Firmenadressen, Datenanalyse und Datenanreicherung.

Datenanreicherung

Mittels unserer Datenanreicherung gleichen wir Ihre Adressdaten gegen unsere Datenbank ab. Bei Bedarf führen wir Adresskorrekturen und Adressergänzungen durch und reichern Ihre Kundenadressen mit wertvollen Zusatzinformationen an.

Datenkorrektur

Unvollständige oder unrichtige Daten werden selbstverständlich korrigiert. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen schriftlich an:

CRIF Bürgel GmbH
Team Selbstauskunft
Friesenweg 4, Haus 12
22763 Hamburg

Bitte fügen Sie dem Schreiben schriftliche Nachweise in Form von Kopien bei. Senden Sie keine Originalunterlagen.

Datenquellen

Die Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland sind private Unternehmen, die Daten gewerblich, zum Zweck der Übermittlung, speichern und an berechtigte Dritte beauskunften. Während öffentliche Register gleichermaßen für alle Auskunfteien zugängig sind, beruhen nichtöffentliche Quellen in der Regel auf vertraglichen Regelungen zwischen Auskunfteien und den einmeldenden Unternehmen.

CRIFBÜRGEL hat Zugriff auf exklusive Wirtschaftsinformationen. Zusätzlich betreibt CRIFBÜRGEL an den Standorten Rostock, Münster, Stuttgart und Augsburg eigene Recherchezentren.

CRIFBÜRGEL recherchiert u. a. aus folgenden Quellen:

• Öffentliche Register und Verzeichnisse (z.B. Handelsregister, Gewerberegister, Melderegister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister und Schuldnerverzeichnis)

• Inkassodaten von führenden deutschen Inkassounternehmen, zum Beispiel der EOS Gruppe

• Persönliche Recherchen durch speziell ausgebildete Rechercheure

• Bezug der beim Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanzen

• Auswertung von Geschäftsberichten und Jahresabschlüssen von Unternehmen

• Zahlungserfahrungen von Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen

• Systematische Auswertung der Tagespresse und von Internetseiten in den Recherchezentren

• Direkte Befragung von Unternehmen und Lieferantenbefragungen

Datenschutz (Adressermittlung)

CRIFBÜRGEL vermittelt die Aufträge über Adressermittlungen der EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Lindenhof 1-3, 61279 Grävenwiesbach. Die tatsächliche Leistungserbringung erfolgt ausschließlich durch EURO-PRO, einem Unternehmen der CRIFBÜRGEL Gruppe. EURO-PRO ist als datenverarbeitendes Unternehmen bei dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden registriert. Daten dürfen bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erhoben und gespeichert werden.
Ermittlungen werden ausschließlich für Unternehmen und Gewerbetreibende mit berechtigtem Interesse durchgeführt. Ermittlungen für Privatpersonen werden nicht durchgeführt. Privatpersonen, die eine Personensuche durchführen wollen, wenden sich bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser kann die Adressermittlung jederzeit beauftragen.

DDMonitor

Der Deutsche Debitoren Monitor (DDMonitor) ist eine Kooperation zwischen der EOS Gruppe und CRIFBÜRGEL. Der DDMonitor bietet Kunden Zugriff auf einen der größten Inkassodatenbestände in Deutschland und bietet tagesaktuell nahezu vollständige Transparenz hinsichtlich potenzieller Bonitätsrisiken innerhalb Ihres Kundenportfolios.

Eidesstattliche Versicherung

Die Eidesstattliche Versicherung (auch "Versicherung an Eides statt" oder "EV") ist ein Instrument in der Zwangsvollstreckung und bedeutet die Offenlegung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, deren Richtigkeit der Schuldner an Eides statt zu versichern hat und die in der Folge in das Schuldnerverzeichnis einzutragen ist.

Das Zwangsvollstreckungsverfahren wurde modernisiert und das Verfahren zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung umbenannt: Es heißt seit 01.01.2013 Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft. In das Schuldnerverzeichnis wird nun eingetragen, wer als Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist, bei dem die Vollstreckung offensichtlich zu keiner Befriedigung des Gläubigers führt oder der dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweist.

Fälligkeit

Die Fälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger vom Schuldner die Begleichung seiner Forderung verlangen kann (z. B. Ausgleich der Rechnung). Sie ist nicht zu verwechseln mit Verzug.

Firmenadressen

Die Adressen werden zur einmaligen werblichen Ansprache vermietet (z.B. für Telefonakquise, Mailings). Alle aus diesen Aktionen resultierenden Kontakte gehen in Ihr Eigentum über und dürfen genutzt werden. Sämtliche andere Anschriften dürfen nicht weiterverwendet werden.

Firmenauskünfte

Die CRIFBÜRGEL Firmenauskünfte gliedern sich in sogenannte Auskunftssegmente. Diese variieren je nach gewähltem Auskunftsprodukt und sind abhängig von der Rechtsform des beauskunfteten Unternehmens.

• Firmierung/Kommunikationsdaten

• Rechtsformdaten (Rechtsform, Gründungsdatum, Handelsregisterinformationen, Beteiligungsverhältnisse)

• Finanzlagedaten (Bonitätsindex[NG], Zahlungserfahrungen, Negativmerkmale, Höchstkreditempfehlung, Bilanzgrade)

• Bilanzen (Einzelbilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung)

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachter, in der Regel schnellerer und kostengünstigerer Weg als das konventionelle Klageverfahren zur Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen.

Gläubiger

Gläubiger ist, wer aufgrund eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, eine Leistung vom Schuldner zu fordern.

Haftanordnung

Die Haftanordnung (Haftbefehl) ist ein Instrument in der Zwangsvollstreckung. Sie ergeht nur, wenn ein Schuldner seinen ersten Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert hat. Das Gericht kann zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag einen Haftbefehl erlassen.

Inkasso

Der Begriff Inkasso leitet sich vom lateinischen „incassare“ ab und bedeutet „Geld einziehen“.

Monitoring (Adressermittlung)

Bei der Adressermittlung von Privatpersonen in Deutschland liegt die Erfolgsquote bei durchschnittlich 65-90%. Dies bedeutet, dass immer noch ein nicht ermittelbarer Rest von Adressen existiert. Hier bietet sich die Langzeitüberwachung/Monitoring der nicht zustellbaren Adresse an. Die gesuchte Person wird kostenfrei in den Überwachungsbestand übernommen. Diesen Datenbestand gleicht CRIFBÜRGEL permanent mit einem umfangreichen Eigenbestand und externen Umzugs- und Adressdatenbanken ab. Da sich häufig Veränderungen bzw. neue Erkenntnisse über Personen ergeben, kann über die Zeit ein Teil der gesuchten Personen ermittelt werden. Der Zeitraum der Überwachung kann fallgenau eingestellt werden. Sollte eine neue Anschrift über die gesuchte Person generiert werden, so wird diese gesondert auf Zustellbarkeit geprüft.

Nachtragsservice

CRIFBÜRGEL bietet seinen Kunden bei bestimmten Auskunftsprodukten innerhalb eines festgelegten Zeitraumes ein fortlaufendes Monitoring, den Nachtragsservice an. Der Zeitraum, in dem Nachträge erteilt werden können, rechnet sich ab Datum der ursprünglichen Auskunftserteilung und variiert produktabhängig. Nachträge werden geliefert, wenn CRIFBÜRGEL wesentliche Veränderungen in bestimmten Auskunftssegmenten bekannt werden. Nachtragsauslöser können Veränderungen in den Basis-, Rechtform-, Finanzlagedaten oder Bilanzen sein.

Negativmerkmale

Es wird bei CRIFBÜRGEL zwischen folgenden Negativmerkmalen unterschieden:

Weiche Negativmerkmale: Inkassoverfahren

Mittlere Negativmerkmale: Inkassoüberwachungsverfahren

Harte Negativmerkmale: Eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung bzw. ab dem 01.01.2013 Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen sowie Insolvenzverfahren

Payment Morality Index (PMI)

Der PMI verarbeitet Zahlungserfahrungen führender deutscher Unternehmen. Der Index wird für kleine und mittlere Unternehmen berechnet, sofern Zahlungserfahrungen vorliegen.

Berücksichtigt werden Ausstände ab Fälligkeit einer Rechnung. Der beste Wert des Index ist 100 und sinkt nach Häufigkeit und Dauer gemeldeter Zahlungsrückstände bis auf 0. Werden Rückstände ausgeglichen, erholt sich der Index. Je nach Tiefstand dauert dies zwischen einigen Wochen bis zu mehreren Monaten.

Der Index wird nur ausgegeben, wenn ausreichend relevante Meldungen über Zahlungsstörungen vorliegen.

Angegeben werden der aktuelle Wert und der Durchschnitt der letzten sechs Monate.

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Rechnungsstellung (Adressermittlung)

Sie haben einen Auftrag online erteilt. Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Aus Sicherheitsgründen werden keine Anschriften per E-Mail versendet. Sobald Sie die Benachrichtigung erhalten haben, loggen Sie sich mit Ihrer Kundennummer und Ihrem persönlichen Passwort bei www.buergel.de/adressermittlung ein und können sich Ihr Ermittlungsergebnis ansehen, ausdrucken oder archivieren.

Reklamation (Adressermittlung)

Sollten sich in Einzelfällen Zweifel ergeben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an support@buergel-adressermittlung.de oder rufen Sie unseren Kundenservice unter 01805/898086 an oder faxen Sie uns den Vorgang unter 06086/3988-10. Bitte nennen Sie immer Ihre Kunden- und die betreffende Auftragsnummer.

Scorewert

Die von CRIFBÜRGEL erteilten Auskünfte mit den Scorewerten stellen lediglich eine Entscheidungshilfe zur Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos zum Zeitpunkt der Anfrage dar.

Die Entscheidungsfindung sowie die Beurteilung der Kreditwürdigkeit obliegen ausschließlich dem anfragenden Unternehmen. Dabei ziehen Unternehmen in der Regel weitere Informationen aus der direkten Geschäftsbeziehung zum Endkunden heran.

Der Scorewert zu einer Person wird aus unterschiedlichen Quellen ermittelt und zum Zeitpunkt der Anfrage gebildet. Grundlage sind alle Informationen, die CRIFBÜRGEL zum Zeitpunkt der Anfrage bekannt sind. Da der Score kein gespeicherter Wert ist, kann eine Abfrage zu einem anderen Zeitpunkt einen anderen Score ergeben.

Scoring

Scoring ist ein auf mathematisch-statistischen Grundlagen beruhendes Prognoseinstrument. Das Ergebnis ist ein Punktwert (engl. Score). Dieser Score steht für die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Personengruppe bezogen auf den Zeitraum eines Jahres ein bestimmtes Verhalten zeigen wird.

Verband der Handelsauskunfteien

Der Verband der Handelsauskunfteien e.V. (VDH) ist ein Zusammenschluss von führenden Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland. Zweck dieses Verbandes ist es, die Interessen der Auskunfteien durch einen freiwilligen Zusammenschluss von Unternehmen und Unternehmensverbänden, die in dieser Branche tätig sind, zu vertreten und zu fördern.

Webseite des Verbandes

Verjährung

Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, unterliegt der Verjährung (§ 194 BGB). Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist kann der Verpflichtete die Leistung verweigern. Die Verjährung beseitigt einen Anspruch nicht, sie verhindert aber seine Durchsetzung. Die regelmäßigen Verjährungsfristen sind im BGB geregelt.

Verzug

Verzug bedeutet schuldhaftes Nichtleisten trotz Fälligkeit. Zahlungsverzug entsteht bei Rechnungen an Unternehmen nach Ablauf von 30 Tagen, berechnet vom Tag des Zugangs der Rechnung oder des Ablaufs einer gesetzten Zahlungsfrist. Dies gilt auch bei Rechnungen an Verbraucher, wenn der Verbraucher in der Rechnung darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass er sich bei fruchtlosem Verstreichen der Zahlungsfrist auch ohne Mahnung in Verzug befindet.

Verzugsschaden

Als Verzugsschaden können alle Kosten des Forderungseinzugs geltend gemacht werden, die dem Gläubiger nach Eintritt des Verzugs entstanden sind. Ebenso können Zinsen auf die Forderungssumme selbst geltend gemacht werden. Die Höhe ist abhängig vom jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Weitergabe von persönlichen Daten

Für die Erteilung einer Auskunft mit personenbezogenen Daten ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO Voraussetzung, dass der Empfänger ein berechtigtes Interesse darlegt hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. Insoweit benötigt CRIFBÜRGEL keine Einwilligung der betroffenen Person zur Speicherung der Anfragedaten und Übermittlung der Auskunft.

Wirtschaftsinformationen

Im Bereich Wirtschaftsinformationen finden Sie viele Informationen rund um unsere Auskunftsprodukte.

Zustellbarkeitsprüfung

Das Meldeamt erteilt lediglich Auskünfte aus dem Datenbestand. Bis zu 20% der Auskünfte der Einwohnermeldeämter sind für unsere Kunden nicht verwertbar. Die gesuchte Person mag dort gemeldet sein, ist aber in vielen Fällen dort nicht wohnhaft. In diesen Fällen entsteht erneut eine Postretoure, die wir mit einer Zustellbarkeitsprüfung vermeiden.

In wenigen Fällen kann CRIFBÜRGEL bereits auf elektronischem Wege die Zustellbarkeit sicherstellen. In den restlichen und somit meisten Fällen wird eine schriftliche Zustellbarkeitsprüfung durchgeführt. Es wird ein vorausverfügtes frankiertes Schreiben an die neue Adresse gesendet. Erhält CRIFBÜRGEL innerhalb einer gesetzten Frist den Brief nicht zurück, gilt die neu erhobene Anschrift als zustellbar. Beide Methoden gelten als die hochwertigsten heute verfügbaren Verfahren, um eine Zustellbarkeit sicherzustellen.

Impressum

CRIF Bürgel GmbH
– Niederlassung Zentrale –
Leopoldstraße 244
80807
München
Fax:  040 89803-777/778
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